Auf Initiative der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag von außen kaum erkennbar neue Überwachungsregelungen in ein anderes Gesetz eingebaut. Er hat quasi mit der Taktik des Trojanischen Pferdes eine Neuauflage des Bundestrojaners in dieses Gesetz eingeschleust. Auf der Basis dieses Gesetzes sollen künftig Staatsanwaltschaften und die Polizei unter anderem Sicherheitslücken in der Software elektronischer Geräte ausnutzen können um beispielsweise die Kommunikation mittels Smartphones oder Pads an der Quelle erfassen und die Inhalte dieser Geräte auslesen zu können.
Diese Gesetzesnovelle erscheint unüberlegt, da sie offenkundig nicht nur heimlich, sondern auch ohne die Expertise von Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten erstellt wurde. Ihre Gefahr für die Informationsgesellschaft besteht ja vor allem darin, dass erkannte Sicherheitslücken nun womöglich nicht mehr veröffentlicht und repariert, sondern heimlich für die Überwachung ausgenutzt werden und schlimmer noch, in die Hände autoritären Staaten oder gar von Kriminellen gelangen können. Vor allem Terroristen das Handwerk zu legen ist sicher ein vordringliches Ziel, welches aber mit sozial verträglichen Verfahren umgesetzt werden muss, die es nach Ansicht von Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten zweifellos gibt (siehe z.B. www.stiftung-nv.de oder www.forum-privatheit.de).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 dem Einsatz von Bundestrojanern sehr enge Grenzen gesetzt (siehe hier). Es ist deshalb absehbar, dass auch diese Gesetzesinitiative wieder in Karlsruhe landen und offenkundig von den Richtern dort wieder kassiert werden wird. Umso mehr überrascht hier der Versuch, diesen Trojaner als Trojaner in einem anderen Gesetz zu verstecken.
Quelle: www.udis.de