Ein Beitrag von Dr. Andreas B. Schrettl
Bei der Existenzgründung ist an unzählige Dinge zu denken. Im Vordergrund stehen dabei naturgemäß solche, die unmittelbar der Realisierung der unternehmerischen Geschäftsidee dienen. Hierfür holt man sich auch fast selbstverständlich Rat von Unternehmens- bzw. Gründungsberatern, Coaches o.ä. ein und tauscht sich mit anderen erfahrenen Unternehmern aus. Von rechtlichen „Problemen“ oder gar Konflikten wähnt man sich in dieser schöpferischen Gründungsphase (meist) noch weit entfernt; vielmehr ist man sogar bestrebt, es grundsätzlich gar nicht erst soweit kommen zu lassen bzw. auch in Streitfällen nach Möglichkeit auf unternehmerischem Wege Lösungen zu finden.
Doch um sich diese (rechts-) geschäftliche Handlungsfreiheit zu eröffnen und zu bewahren, ist es wichtig, das Unternehmen in all seinen Teilbereichen von Anfang an rechtlich „sauber“ aufzusetzen und ein juristisch solides Fundament zu legen.
Eine Existenzgründung ist schlicht undenkbar ohne zwangsläufig rechtlich relevante und tragende Entscheidungen zu treffen. So gilt es z.B. für das neu zu gründende Unternehmen oder auch den zweiten Schritt die geeignete Rechtsform (und damit zugleich ein Haftungsregime) zu wählen, Marken- oder andere (geistige) Eigentumsrechte zu sichern, Räumlichkeiten anzumieten, Personal einzustellen, Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern zu schließen und Vieles mehr.
Während Sie also mit großem Engagement und Enthusiasmus dabei sind, Ihre Geschäftsidee unternehmerisch in die Tat umzusetzen, stellen Sie – bewusst oder unbewusst – entscheidende Weichen für ihre zukünftige rechtliche Ausgangs- und Verhandlungsposition in den unterschiedlichsten Bereichen wie beispielsweise dem Gesellschafts-, Arbeits-, Handels-, Marken-, Urheber-, Patent-, Vertriebs- und Vertragsrecht, aber auch im öffentlich-rechtlichen Zusammenhang, beispielsweise wenn Genehmigungen, Zulassungen, Anmeldungen o.ä. veranlasst bzw. eingeholt werden müssen.
Um dieses rechtliche Fundament für Ihr Unternehmen so zu legen, dass es „wetterfest“ und auf Ihre jeweiligen betrieblichen Anforderungen zugeschnitten ist, empfiehlt es sich unbedingt auch schon in der Gründungsphase – völlig losgelöst von allfälligen Konflikten oder „Ärger“ – juristische Beratung hinzuzuziehen. Nur so können Sie gewährleisten, dass Sie sich für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens maßgebliche Rechtspositionen verschaffen oder bereits bestehende Rechte sichern (z.B. bei der Vertragsgestaltung mit Kreditgebern, Vermietern, Mitarbeitern, Lieferanten, Dienstleistern, Kunden etc. oder Marken- u.a. Registeranmeldungen).
Natürlich kann man auch „einfach mal machen“ und anwaltliche Hilfe erst hinzuziehen, wenn tatsächlich juristische Schwierigkeiten aufgetreten sind. Doch oft kann der Anwalt dann nur noch versuchen, bildlich gesprochen, das bereits eingetretene Wasser herauszupumpen und die Außenwände abzudichten; ein technisch wirklich tragfähiges und verlässliches Fundament hingegen lässt sich nachträglich meist nur noch mit deutlich erhöhtem Aufwand „einziehen“.