Wer könnte in der Gründungsphase davon kein Lied singen: es dauert eine ganze Zeit, bis Kunden gewonnen, die ersten Aufträge abgearbeitet und Zahlungseingänge zu verzeichnen sind. Leider gibt es wenig finanzielle Förderungsmöglichkeiten, um diese Zeit zu überbrücken. Wenn Sie vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, kann Sie die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Gründungszuschuss unterstützen: