Wenn Sie Entwicklungen vorhaben, für die Sie externen Sachverstand benötigen, prüfen Sie, ob nicht die Förderung durch Innovationsgutscheine vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg infrage kommt.
Innovationsgutschein A – 80% Förderung, Zuschuss bis zu EUR 2.500
Innovationsgutschein B und B Hightech – 50% Förderung, Zuschuss bis EUR 5.000 (B) oder EUR 20.000 (B Hightech)
Pro Unternehmen und Jahr (!) können jeweils ein Innovationsgutschein A und entweder B oder B Hightech beantragt werden, die Formalien sind recht unkompliziert.
Informieren Sie sich unter
https://www.innovationsgutscheine.de/de/index.php
oder sprechen Sie uns an.