Gewerbliche Schutzrechte

Wenn Sie hervorragende Ideen für neue Technologien, Verfahren, Anwendungen oder Dienstleistungen haben, stellt sich schnell die Frage: kann ich das schützen?

Die Antwort: es kommt darauf an. Aber prüfen sollten Sie die Möglichkeiten des gewerblichen Schutzrechts auf jeden Fall. Wenn Sie sich zu Schutzrechten informieren wollen, wenden Sie sich an uns. Hier schon einmal ein paar Gedanken dazu.

Für technische gewerbliche Schutzrechte kommen z.B. Patente oder Gebrauchsmuster in Frage, für nichttechnische gewerbliche Schutzrechte beispielsweise Marken (denen Sie dann das kleine eingekreiste „r“ hinzufügen können) oder auch Geschmacksmuster.

Was tun, wenn es Ihre Idee so ähnlich schon gibt?

Unabdingbare Voraussetzung für Ihre eigene Tätigkeite ist es, kein anderes Schutzrecht zu verletzen. Diese Prüfung muss allen Ihren Aktivitäten voraus gehen und ist auch dann notwendig, wenn Sie gar kein eigenes Schutzrecht anmelden wollen. Sobald Sie Verfahren oder Ideen nutzen, die ein anderer schon angemeldet hat, kann es für Sie teuer werden. Das gilt auch, wenn Sie von dem Schutzrecht gar nichts wussten, sondern ganz alleine auf dieselbe Idee gekommen sind.

Wenn eine gute Idee nicht angemeldet ist, ist es interessanterweise in vielen Fällen vollkommen legal (außer z.B. beim Urheberrecht), sie sich „aktiv abzuschauen“.

Wann, wie und wazu Schutzrechte?

Wann?

Wenn Sie meinen, dass Ihre Idee einen Fortschritt gegenüber dem sogenannten Stand der Technik darstellt und Sie Vorteile darin sehen, diesen Fortschritt für die Dauer von z.B. 20 Jahren ausschliesslich selbst nutzen zu können.

Wie?

Sie müssen Ihr Schutzrecht registrieren. Die Anmeldung von Schutzrechten ist formal recht kompliziert, vor allem, wenn es in den internationalen Bereich geht. Dafür benötigen Sie einen guten Patentanwalt oder eine Patentanwältin. Diese Fachleute haben zunächst ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert und sich danach zum Patentanwalt fortgebildet.

Um ein tragfähiges Schutzrecht zu bekommen, dürfen Sie aber nicht nur den Fachleuten vertrauen. Sehen Sie es eher als Teamwork. Sie wissen schließlich am besten, worum es geht, daher müssen Sie viel vorbereiten und sich aktiv in den Prozess einbringen. Um dann auch wirklich die Dinge geschützt zu bekommen, auf die es ankommt, arbeiten Sie genau aus, was das ist, was Sie da erfunden haben. Dann lassen Sie sich von den Fachleuten beraten, wie die Formulierung zu sein hat.

Denken Sie an die Kosten: die Anmeldegebühren selbst sind geradezu billig – die Anmeldung eines deutschen Patents kostet beim Deutschen Patentamt nur EUR 100. Was kostet ist die Beratungszeit – und die liegt schnell bei einem oder zwei Tagen.

Wozu?

Arbeiten Sie eine klare Strategie aus. Nur Sie können wissen, was für Ihren Markt von Bedeutung ist. Was soll wo geschützt sein und warum? Welche Länder sind wichtig? Dabei müssen Sie sich beispielsweise fragen, wo eventuelle Konkurrenten produzieren und wohin sie liefern und sich dann auf die sinnvollsten Länder beschränken.

Immer müssen Sie die Kosten im Blick behalten, denn einfach „überall“ anmelden geht nicht. Es werden in jedem Land regelmäßige Jahresgebühren fällig, die umso höher werden, je älter das Schutzrecht ist.

Ihre Kanzlei verwaltet diese Fristen und sorgt dafür, dass Sie immer wissen, wann Sie welche Jahresgebühr zu zahlen haben. Das ist wirklich wichtig, denn „vergessen“ gilt hier nicht. Was wegen Nichtzahlung verfallen ist, ist weg.

Oder gerade nicht?

Natürlich ist es toll, ein Patent zu haben. Trotzdem fragen Sie sich bitte: gibt es Gründe, warum Sie eventuell besser kein Schutzrecht anmelden?

Ein Schutzrecht schützt nicht aktiv, sondern gibt Ihnen das Recht, sich zu wehren, wenn jemand anderer Ihre Idee verwendet. Das geht nur vor den entsprechenden Gerichten und es kann lange dauern und teuer werden. Wenn Sie also Konkurrenten haben, die sehr viel größer sind als Sie, kann es eventuell sinnvoll sein, auf ein Schutzrecht zu verzichten, weil Sie weder das Geld noch die Zeit haben, sich gegen eine Verletzung zu wehren. (Andererseits: Vielleicht erreichen Sie mit einem Schutzrecht aber auch eine Kooperation mit genau diesem Konkurrenten.)

Ein anderer Grund ist dann gegeben, wenn Sie Ihr Know-how gar niemandem offenbaren müssen, um Umsatz zu machen.

Sie geben mit einer Patentschrift ja immer einen Teil Ihres Wissens preis. Sollten Sie also beispielswiese ein Verfahren entwickelt haben, bei dem das Ergebnis ein hervorragendes Produkt ist, über dessen Herstellungsweise sich die Konkurrenz aber den Kopf zerbricht, weil Sie im stillen Kämmerlein unter Ausschluss der Öffentlichkeit produzieren können – bitte nichts preisgeben.

In so einem Fall gilt: Der kluge Unternehmer genießt und schweigt.