Der Gründerpreis der Schwäbischen Zeitung geht in die nächste Runde. TFU-Geschäftsführerin Ulrike Hudelmaier ist zum 3. Mal in der Jury tätig. Wir freuen uns auf eine spannende Sitzung mit interessanten…
Positionieren Sie sich! Eindeutig, unverwechselbar und klar.
Ein Gastbeitrag von Anne Ammann, Ammann Design.Konzepte, Ulm
Copyright Foto: www.pixelio.de/Positionierung bedeutet unter anderem, in der Vorstellung der Kunden der oder die EINE sein unter den vielen anderen!
Die Märkte befinden sich im ständigen Wandel, die Kommunikationsmedien ändern sich und die Welt scheint irgendwie zu schrumpfen. Zu viele Anbieter tummeln sich offensichtlich gerade dort, wo man selber zu punkten versucht.
Wo viele um das gleiche Stück Kuchen buhlen, hilft nur eines: Sie müssen Ihren Bezugsgruppen nachhaltig ins Auge fallen.
Wenn ich junge Unternehmerinnen oder Unternehmer frage, an wen sich eigentlich ihr Angebot richtet, antworten sie regelmäßig: „an alle!“
Klar, wenn so ein Geschäftsplan ausgearbeitet wird, soll es möglichst viele potentielle Interessenten geben. Also soll das Angebot möglichst wenig anecken und viele glücklich machen. Eine klare Strategie scheint da nur zu stören – bzw. man behauptet, genau dieses Breite sei ja die besonders schlaue Strategie.
Wirklich? (mehr …)
Kennen Sie das? Sie gehen auf eine Webseite und dort steht ein ellenlanger Text ohne jegliche Formatierung. Lesen Sie den?
Es heißt, dass der Mensch am Bildschirm die Texte „scannt“. Der Leser überfliegt den Text und versucht, die wichtigsten Fakten möglichst schnell zu filtern. Das ist bei einem Fließtext über Absätze hinweg kaum möglich. Deshalb: bieten Sie den Besuchern Ihrer Website Ankerpunkte. (mehr …)
Wer könnte in der Gründungsphase davon kein Lied singen: es dauert eine ganze Zeit, bis Kunden gewonnen, die ersten Aufträge abgearbeitet und Zahlungseingänge zu verzeichnen sind. Leider gibt es wenig finanzielle Förderungsmöglichkeiten, um diese Zeit zu überbrücken. Wenn Sie vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, kann Sie die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Gründungszuschuss unterstützen: