Ende des Jahres sind die Tage der Abrechnungen in der TFU. Die der Verbräuche. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen: was wird wann und wie abgerechnet? Wann muss man zahlen? Wie läuft das bei den Pauschalsätzen? Gibt es Rückerstattungen?
Wann wird abgerechnet und wann ist die Zahlung fällig?
Eine Nebenkostenabrechnung muss jährlich erstellt werden, falls keine Pauschalabgeltung möglich ist. Eine Nebenkostenabrechnung muss mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter sein. In unserem Fall heißt das: zum 31.12.2012., wobei wir in diesem Jahr bereits im November die Abrechnungen verschickt haben, um rechtzeitig vor Weihnachten damit fertig zu sein. Zahlen Sie bitte zum in der Abrechnung angegebenen Termin. In manchen Jahren wird die Abrechnung erst kurz vor knapp fertig – in diesem Fall ist der Zahlungstermin dann im neuen Jahr.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Zahlungstermin haben, setzen Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig mit uns in Verbindung, d.h. noch vor dem Tag der Fälligkeit. Wir haben bisher immer gemeinsame Lösungen gefunden.
Wie wird abgerechnet?
Auf unseren Büroflächen gibt es eine Nebenkostenpauschale, an die wir uns für ein Jahr im voraus binden. Das ist zu Ihrem Vorteil, denn dann gibt es keine Überraschungen. Sollten wir feststellen, dass wir mit den Verbräuchen nicht hinkommen, dann können wir nur für das Folgejahr anpassen.
Bei den Laborflächen sind die Verbräuche der verschiedenen Unternehmen so unterschiedlich, dass es unfair wäre, eine Pauschale festzusetzen. Hier rechnen wir für jedes Unternehmen getrennt ab.
Was wird abgerechnet?
Man summiert alle entstehenden Kosten des Objektes und rechnet diese anteilmäßig um. Je nach Art entweder personen- oder verbrauchsbezogen oder nach Quadratmetern- oder kubaturmäßig. Die TFU rechnet der Einfachheit und der Fairness halber auf Quadratmeter um. Das ist auch die Basis, aufgrund derer wir die Pauschalen kalkulieren.
Es gibt einerseits die “warmen” Betriebskosten, die zum Heizen und zur Erzeugung von warmem Wasser anfallen. Konkret sind das meist die Kosten für das verbrauchte Heizgas, die verbrauchte Fernwärme.
Andererseits gibt es die allgemeinen bzw. “kalten” Nebenkosten. Diese bestehend aus: Grundsteuer, Beleuchtung, Kaltwasser, Abwasser, Gebäudesach- und Haftpflichtversicherung, Personalkosten (Hausmeister, Außenanlagen- bzw. Gartenpflege, Hausreinigung), Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wartungskosten (Z.B. Aufzug, Brandmelde-, Klima-, Lüftungsanlagen) Rufbereitschaft bzw. Störmeldeleitungen, Strom.
Ist eine Fläche nur unterjährig vermietet, so erhält der Mieter ebenfalls erst bis zum 12. Monat nach Ende der Abrechnungsperiode eine Abrechnung. Dazu wird die vermietete Fläche durch die Anzahl der Monate im Jahr dividiert und mit der Anzahl der gemieteten Monate multipliziert.
Gibt es Rückzahlung trotz Pauschalen?
Das kommt tatsächlich vor, z.B. gerade bei den aktuellen Abrechnungen! Obwohl wir Pauschalen festsetzen, muss der Wärmeverbrauch separat ausgewiesen werden. Ist er geringer als angesetzt, bekommen Sie eine Gutschrift. Damit wollen wir ein energiebewußtes Verhalten belohnen.